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| Aufnahmeantrag
auf Mitgliedschaft bei der Gütegemeinschaft Fränkischer
Landschaftsgärtner |
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Anhang Mitgliedschaft
1. Beitritt
Beitritte können zu jedem
Ersten eines Monats erfolgen.
„…Mitglied kann jede natürliche oder juristische
Person sein. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft
ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Ausschuß zu
richten ist. Ein ordentliches Mitglied muß eine Ausbildung
im Garten- und Landschaftsbau besitzen. Der Ausschuß entscheidet über
diesen Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen.“ (Auszug
aus §3 Satzung der Gütegemeinschaft Fränkischer
Landschaftsgärtner e. V.)
2. Organe des Vereins
Teilnahme an den Vereinsbelangen
als Organ des Vereins bleibt den ordentlichen Mitgliedern
vorbehalten. Organe des Vereins sind der Vorstand, der Ausschuss
und die
Mitgliederversammlung.
3. Mitgliedsbeitrag
„…Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge
erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung
bestimmt.“ (§4 Satzung der Gütegemeinschaft
Fränkischer Landschaftsgärtner e. V.)
Jahresbeiträge der ordentlichen Mitgliedschaft beziehen
sich auf ein Kalenderjahr. Die Berechnung des Jahresbeitrages
im Beitrittsjahr erfolgt anteilsmäßig. Die Zahlung
erfolgt auf Rechnung jeweils bis spätestens 15. des
Monats und kann per Überweisung oder als Einzugsermächtigung
getätigt werden.
Ein Austritt kann zum Ende eines jeden Mitgliedsjahres (12
Kalendermonate ab Beitrittsbeginn) formlos erklärt werden.
Ihre Gütegemeinschaft
Fränkischer Landschaftsgärtner e. V.
Anhang Fördermitgliedschaft
1. Fördermitgliedschaft
- Vorteile durch
die gezielten Marketingmaßnahme
der GFL
- Gesonderter Hinweis auf unsere Fördermitglieder
bei Veranstaltungen und Events
- Sonderkonditionen zum
Seminarangebot der GFL
2. Fördermitgliedschaft
plus
- Vorteile durch die gezielten Marketingmaßnahme
der GFL
-
Gesonderter Hinweis auf unsere Fördermitglieder bei
Veranstaltungen und Events
- Sonderkonditionen zum Seminarangebot
der GFL
- Namentliche Aufnahme in die GFL-Homepage - incl.
Logo (ab voraussichtlich Sept.)
- Verlinkung des Hinweises
zu Ihrer betriebseigenen Homepage (ab vorauss. Sept.)
Beitritte können zu jedem Ersten eines Monats erfolgen.
Jahresbeiträge beziehen sich auf einen Zeitraum von
12 Kalendermonaten ab Beitrittsbeginn und werden jeweils
zu Beginn dieses Zeitraums erhoben. Die Zahlung erfolgt auf
Rechnung jeweils bis spätestens 15. des Monats und kann
per Überweisung oder als Einzugsermächtigung getätigt
werden.
Fördermitglieder unterstützen mit ihrem Jahresbeitrag
die Arbeit des Vereins.
Organe des Vereins sind der Vorstand, der Ausschuss und die
Mitgliederversammlung.
Teilnahme an den Vereinsbelangen als Organ des Vereins bleibt
den ordentlichen Mitgliedern vorbehalten.
Ein Austritt kann zum Ende eines jeden Mitgliedsjahres (12
Kalendermonate ab Beitrittsbeginn) formlos erklärt werden.
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