Gütegemeinschaft Fränkischer Landschaftsgärtner e.V.

Gütegemeinschaft Fränkischer Landschaftsgärtner e.V.

     
   
Gütegemeinschaft Fränkischer LandschaftsgärtnerAktuelles über Garten- und LandschaftsbauLeistungen der GFLMitglieder der GFLSeminare Garten und Landschaft gestaltenKontakt zur GFL
 
 
   
 
       
 


Aufnahmeantrag auf Mitgliedschaft bei der Gütegemeinschaft Fränkischer Landschaftsgärtner zurück...
   
Hiermit beantrage/n ich/wir die Aufnahme bei der Gütegemeinschaft Fränkischer Landschaftsgärtner e. V.
   
Gewünschte Mitgliedschaft Ordentlche Mitgliedschaft für Fachbetriebe des Garten- und Landschaftsbaus
  Fördermitgliedschaft (incl. Sponsorenhinweis, Sonderkonditionen s. u.)
  Fördermitgliedschaft plus (incl. Aufnahme in die Homepage und Verlinkung)
   
Name, Vorname
Firma
Anschrift Straße, Haus-Nr.
PLZ Wohnort
Tel.
Fax
E-Mail
Branche
   
Anmerkungen (Optional)

 

 

 


Anhang Mitgliedschaft

1. Beitritt
Beitritte können zu jedem Ersten eines Monats erfolgen.
„…Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person sein. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den Ausschuß zu richten ist. Ein ordentliches Mitglied muß eine Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau besitzen. Der Ausschuß entscheidet über diesen Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen.“ (Auszug aus §3 Satzung der Gütegemeinschaft Fränkischer Landschaftsgärtner e. V.)

2. Organe des Vereins
Teilnahme an den Vereinsbelangen als Organ des Vereins bleibt den ordentlichen Mitgliedern vorbehalten. Organe des Vereins sind der Vorstand, der Ausschuss und die Mitgliederversammlung.

3. Mitgliedsbeitrag
„…Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird von der Mitgliederversammlung bestimmt.“ (§4 Satzung der Gütegemeinschaft Fränkischer Landschaftsgärtner e. V.)

Jahresbeiträge der ordentlichen Mitgliedschaft beziehen sich auf ein Kalenderjahr. Die Berechnung des Jahresbeitrages im Beitrittsjahr erfolgt anteilsmäßig. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung jeweils bis spätestens 15. des Monats und kann per Überweisung oder als Einzugsermächtigung getätigt werden.

Ein Austritt kann zum Ende eines jeden Mitgliedsjahres (12 Kalendermonate ab Beitrittsbeginn) formlos erklärt werden.

Ihre Gütegemeinschaft
Fränkischer Landschaftsgärtner e. V.


 

Anhang Fördermitgliedschaft

1. Fördermitgliedschaft

  • Vorteile durch die gezielten Marketingmaßnahme der GFL
  • Gesonderter Hinweis auf unsere Fördermitglieder bei Veranstaltungen und Events
  • Sonderkonditionen zum Seminarangebot der GFL

2. Fördermitgliedschaft plus

  • Vorteile durch die gezielten Marketingmaßnahme der GFL
  • Gesonderter Hinweis auf unsere Fördermitglieder bei Veranstaltungen und Events
  • Sonderkonditionen zum Seminarangebot der GFL
  • Namentliche Aufnahme in die GFL-Homepage - incl. Logo (ab voraussichtlich Sept.)
  • Verlinkung des Hinweises zu Ihrer betriebseigenen Homepage (ab vorauss. Sept.)

Beitritte können zu jedem Ersten eines Monats erfolgen. Jahresbeiträge beziehen sich auf einen Zeitraum von 12 Kalendermonaten ab Beitrittsbeginn und werden jeweils zu Beginn dieses Zeitraums erhoben. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung jeweils bis spätestens 15. des Monats und kann per Überweisung oder als Einzugsermächtigung getätigt werden.

Fördermitglieder unterstützen mit ihrem Jahresbeitrag die Arbeit des Vereins.
Organe des Vereins sind der Vorstand, der Ausschuss und die Mitgliederversammlung.
Teilnahme an den Vereinsbelangen als Organ des Vereins bleibt den ordentlichen Mitgliedern vorbehalten.

Ein Austritt kann zum Ende eines jeden Mitgliedsjahres (12 Kalendermonate ab Beitrittsbeginn) formlos erklärt werden.


Zurück...

 

 

 
HomeAktuellesLeistungenMitgliederSeminareKontaktImpressum